Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


gelten beim Abschluss eines Veranstaltungsvertrages als akzeptiert:

1. Leistungsspektrum
Die Firma Berlinagenten organisiert Städte-Erlebnistouren mit individuell zu verhandelnden Leistungspaketen. Für diese Leistungspakete ist die Firma Berlinagenten in der Regel alleiniger Vertragspartner. In Ausnahmefällen tritt Berlinagenten auch als Vermittlerin gegenüber Drittanbietern auf und zeigt dies ausdrücklich vorher an. Für diese Drittanbieter, die in der Regel nur empfohlen werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, sondern nur die jeweils vereinbarten vertraglichen Beziehungen.

2. Inhaber
Herr Henrik Tidefjärd, Bornholmer Straße 4, 10439 Berlin, Deutschland ist Inhaber der Firma Berlinagenten. Verträge kommen mit ihm zu Stande, außer die Firma Berlinagenten wird als Vermittlerin für Dritte tätig.

3. Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung kann nur schriftlich per Fax, auf dem Postwege oder per E-Mail erfolgen. Aus der Buchung müssen die Teilnehmerzahl, das Leistungsspektrum sowie der vereinbarte Preis hervorgehen.

Buchen mehrere Personen durch eine natürliche oder juristische Person (z.B. Firma), so haftet diese für jeden einzelnen Teilnehmer so wie für eigene Verbindlichkeiten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Inhalt von Angebot und Anmeldung müssen sich decken. Weicht eine Seite inhaltlich davon ab, gilt dies als neues Angebot, was von beiden Seiten erneut schriftlich bestätigt werden muss.

4. Vergütung
Die Vergütung der Leistungen der Berlinagenten ist spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn fällig; bei kurzfristigen Buchungen für Touren und Events sofort und in voller Höhe.

5. Haftung
Berlinagenten haftet für die
- gewissenhafte Vorbereitung,
- ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen,
- pflichtgemäße Auswahl der Drittanbieter vor Ort
- sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung.

Berlinagenten haftet nicht für
- überraschende Zusagen, die Drittanbieter über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus machen,
- Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben und Gesundheit bestehen, die über das dreifache des Gesamtpreises hinaus gehen, sofern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.

6. Rücktritt des Kunden
Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung sind Berlinagenten alle bis dato aufgebrachten Aufwendungen zu vergüten, die im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages erbracht oder durch Abschlüsse von Verträgen mit Drittanbietern entstanden sind. Berlinagenten verpflichtet sich, diese im Einzelnen darzulegen.

Darüber hinaus gelten folgende pauschale Rücktrittgebühren:
- bis zum 25 Tag vor der Aktivität 15%
- bis zum 15.Tag vor Aktivität 25%
- bis zum 7.Tag vor Aktivität 55%
- ab dem 3.Tag vor Aktivität 80%
- bei Nichterscheinen, bzw. Stornierung wahrend und nach Aktivität 100%

7. Änderung des Programms
Berlinagenten behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen, wie z.B. dem Wetter, höherer Gewalt oder bei Veränderung des Leistungsspektrums Dritter das Programm nach bestem Gewissen zu verändern.

Sollte dabei eine Minimierung der vereinbarten Leistung erfolgen, wird diese entsprechend dem Verhältnis zum Gesamtpaket rückvergütet.

Berlinagenten behält sich ebenso das Recht vor, alle zusätzlichen Kosten, die im Zuge der Durchführung des Auftrages entstehen und nicht durch selbigen gedeckt werden, in Rechnung zu stellen. Auf die im Einzelnen darzulegenden Mehrkosten wird im Vorfeld hingewiesen, sofern diese 15% des Gesamtpreises übersteigen.

8. Rügen/Mängel
Sofern Mängel oder Leistungsstörungen auf Seiten der Berlinagenten gerügt werden, ist dies unverzüglich nach Kenntnis des Grundes dem verantwortlichen Reiseleiter oder einem Ansprechpartner der Berlinagenten mitzuteilen und so Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unterbleibt diese Mitteilung trotz Kenntnis des Mangels und liegt hier kein ausreichender Entschuldigungsgrund vor, so gelten die Gewährleistungsrechte nach Beendigung der Aktivität als verwirkt.

Sofern Mängel gegenüber Drittanbietern (siehe Punkt 1) geltend gemacht werden, verpflichtet sich Berlinagenten, diese bei Bedarf zuständig und gewissenhaft weiterzuleiten. Im Übrigen sind Gewährleistungsrechte bei Drittanbietern nur innerhalb der jeweils geschlossenen Verträge geltend zu machen.

9. Versicherungen
Berlinagenten unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese haftet nicht für den Verlust von Gepäckstücken oder für den Diebstahl von Wertgegenständen, außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

10. Gerichtstand
Gerichtstand ist der Firmensitz in Berlin.

Berlin, 31.10.2008